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Geschrieben von: Administrator   

AUSZUG AUS DEM LEHRPLAN FÜR BEWEGUNG UND SPORT

Der folgende Lehrplan für Bewegung und Sport gilt für den Pflichtgegenstand und die Unverbindliche Übung "Bewegung und Sport" an Polytechnischen Lehrgängen, an der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen, an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, jeweils einschließlich der Sonderformen.



Bildungs- und Lehraufgabe



Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport hat die Aufgabe, die Schüler zu befähigen, in vielfältigen Bewegungssituationen eigenverantwortlich zu handeln und ihnen dadurch ein freudvolles Erleben allein und in Gemeinschaft mit anderen zu eröffnen. Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport soll zu sozialer Verantwortung gegenüber dem Mitmenschen und der Umwelt erziehen, zur Selbstentfaltung und Selbstfindung des jungen Menschen beitragen und damit sein gegenwärtiges und zukünftiges Leben bereichern.
In Schulen mit besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung sind diese Zielsetzungen unter Berücksichtigung des sportlichen Ausbildungsganges der Schule und einer damit verbundenen allfälligen Spezialisierung und der Orientierung an Wettkampfsportarten anzustreben.
Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport hat insbesondere zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben zu führen und die Schüler zu befähigen, Sport auch außerhalb und nach der Schule zu betreiben sowie gesellschaftliche Funktionen und Abhängigkeiten des Sports zu durchschauen.
Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport hat daher die Fähigkeit zum Bewegen, zum Spielen, zum Leisten und zu gesunder Lebensführung beim Schüler durch folgende Zielsetzungen weiterzuentwickeln und zu festigen:
 

- Sichern einer lebenslangen Bewegungsbereitschaft im Hinblick auf die gesundheitliche und entwicklungsfördernde Wirkung der Leibesübungen.
Fördern eines vielfältigen Bewegungskönnens in alltäglichen und sportmotorischen Handlungsfeldern. Kennenlernen von Sportarten und deren Möglichkeiten als Freizeitgestaltung.
- Verbessern der koordinativen Grundlagen der Bewegung, Anregen zu Bewegungsdarstellung und -gestaltung und Erschließen des Sinnes für ästhetische Bewegung.
- Vermitteln eines Wissens über die Bedeutung der Bewegung für den Menschen, für seine Entwicklung und für die Gesellschaft.
- Entwickeln der Bereitschaft und weiterer Fähigkeiten (auch über die Schule und Schulzeit hinaus), Spiel, Sport und Bewegung für andere anzuregen, zu organisieren und zu leiten.
- Entwickeln eines vielseitigen Spielkönnens und Wecken der Bereitschaft zum spontanen Spielen mit Gegenständen, Elementen, Personen und Situationen.
- Fördern der Kooperationsbereitschaft, der Fähigkeit zur Konfliktbewältigung; Erziehen zu fairem sportlichen Handeln; in Schulen mit besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung vor allem auch im Zusammenhang mit Wettkämpfen mit hohem Stellenwert.
- Vermitteln vielfältiger Spielideen und -formen und Erziehen zu Regelbewußtsein als Fähigkeit, Spielvereinbarungen und Spielregeln anzuerkennen, situativ abzuändern oder neu zu entwickeln.
- Entwickeln des Leistungswillens durch Bewußtmachen des Wertes der motorischen Leistungsfähigkeit für das eigene Leben.
- Entwickeln eines vielseitigen sportlichen Leistungsniveaus (Leistungsbreite, Leistungsverbesserung); vor allem in Schulen mit besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung auch in einem solchen Ausmaß, daß neben einer Wettkampfsportart möglichst auch eine weitere Sportart wettkampfmäßig betrieben werden kann.
- Vermitteln der Grundlagen zur Leistungsverbesserung.
- Wecken der Bereitschaft, aktiv an der Unterrichtsgestaltung (Übernahme von Teilaufgaben) mitzuwirken; vor allem in Schulen mit besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung auch in Fragen der Trainingsgestaltung.
- Bewußtmachen der Körperfunktionen und Bewegungswirkungen für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden durch Verbessern der organischen Leistungsfähigkeit.
- Aufzeigen von psychophysischen Entspannungstechniken, mentalen Übungsformen und psychoregulativen Verfahren.
- Erfahrenlassen der Wirkung aktiver Erholung und ausgleichender Bewegung sowie des psychischen und sozialen Wohlbefindens in Sportgruppen.
- Erziehen zu Sicherheitsbewußtsein durch Erkennen und Vermeiden der Gefahren beim sportlichen Handeln sowie Anleiten zu tätiger Hilfe und situationsgemäßem Verhalten bei Sportunfällen.
- Entwickeln einer verantwortlichen und kritischen Haltung zu den Auswirkungen des Sports auf das Individuum, die Gesellschaft und die Umwelt.
Vermitteln grundlegender Kenntnisse zu Gesundheit und Umweltschutz.


Lehrstoff



Der Lehrstoff für Bewegung und Sport stellt ein Auswahlangebot im Sinne eines Rahmenlehrplanes dar, das wegen der unterschiedlichen örtlichen Verhältnisse, wie Übungsstätten, Landschaft, klimatischer und schulorganisatorischer Bedingungen, sehr offen gehalten ist. Der Unterricht ist an die jeweilige, auch pädagogische, Situation so anzupassen, daß eine vielseitige Ausbildung gesichert ist. Bei einer vertiefenden Ausbildung in einzelnen Bereichen dürfen die ,,Motorischen Grundlagen'' unter Berücksichtigung allfälliger entwicklungsbedingter Schwachstellen nicht vernachlässigt werden.
Bei der Wahl der Inhalte, der Ziele, der Methoden und Unterrichtsmittel muß auf die jeweils spezielle Situation der Schulart (Stundenanzahl, Anzahl der Schulstufen, Möglichkeit der Einrichtung von nichtobligatorischen Unterrichtsformen und Veranstaltungen) direkter Bezug genommen werden. In Schulen mit besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung ist bei der Wahl des Lehrweges sowie bei der Festlegung der Anforderungen besonders das motorische Leistungsniveau zu berücksichtigen (Einholen von Informationen, Erhebung des Leistungsstandes . . .).
Insbesondere bedeutet der Abschluß des Schulbesuches vielfach ein Ende einer Einflußnahme und bedingt besondere Bemühungen, Schüler ausreichend zu befähigen, Sport im Hinblick auf Gesundheit durch Bewegen, Spielen und Leisten zu treiben und zu organisieren.
Wenn Sportarten nicht im Lehrstoff angeführt sind, aber aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, des Interesses der Schüler und einer entsprechenden Ausbildung des Lehrers durchgeführt werden sollten, sind die vorgesehenen Lehrinhalte der Schulbehörde I. Instanz zur Genehmigung vorzulegen.
Die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen beim Üben, Trainieren und bei Wettkämpfen sind besonders zu beachten und verständlich zu machen.
Entsprechend den örtlichen Gegebenheiten an den einzelnen Schulen ist die langfristige Unterrichtsplanung der einzelnen Schulstufen zu koordinieren: Ein derartiger ,,Schulplan'' (zB die Nutzung dislozierter Übungsstätten, Schulveranstaltungen, schulbezogene Veranstaltungen, auch aktuelle Gegebenheiten betreffend) ist zu erstellen.
Für Übungsbereiche, die auch im Rahmen von Schulveranstaltungen vorgesehen sind, ist eine entsprechende Vorbereitung (zB für den Skilauf) besonders zu beachten. Leibeserziehliche Schulveranstaltungen und leibeserziehliche schulbezogene Veranstaltungen haben vor allem die Möglichkeit gemeinsamen Sportlernens und Sporttreibens als Zielsetzung zu verfolgen.
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Besonderes Augenmerk ist darauf zu legen, daß die vertiefte, erweiterte und selbständige Auseinandersetzung mit den Bildungsinhalten in Bewegung und Sport auch Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen erfaßt (fächerübergreifender Unterricht; Projektunterricht; bzw. an Themen, wie Gesundheit . . .).
Bei den zu vermittelnden Lehrinhalten soll nicht nur der motorische Bereich angesprochen werden, sondern über einen argumentierenden Unterricht auch der affektive, soziale und kognitive Anteil des Sports berücksichtigt werden; sportliches Handeln soll vom Schüler auch verstanden werden.
Vor allem in Schulen mit besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung wird die Auswahl des Lehrstoffes aus dem kognitiven Bereich umfangreicher sein, ist aber grundsätzlich in unmittelbarem Zusammenhang mit dem praktischen Tun zu vermitteln. Besonderes Augenmerk soll auf die Entwicklung einer kritischen Einstellung gegenüber möglichen Gefahren, Gefährdungen und Auswüchsen aus extremen Bereichen des Sports gelegt werden.
Wenn der Unterricht gleichzeitig von mehreren Lehrern für mehrere Klassen/Gruppen erteilt wird und/oder wenn inhaltliche Gründe (zB Tanz, Schwimmen, Freizeitsportarten, Differenzierung) dafür sprechen, können Lehrer den Unterricht inBewegung und Sport auch in Gruppen, die nicht nach Geschlechtern getrennt sind, erteilen.
Dem Grundsatz einer effektiven Unterrichtsführung soll durch die Vielfalt der Organisationsformen und Unterrichtsverfahren entsprochen werden, mit allen Möglichkeiten des klassen- oder schulstufenübergreifenden Unterrichts, zB in Gruppen mit Wahlsportarten.
Die innere Differenzierung des Unterrichtes nach leistungshomogenen und leistungsheterogenen Gruppen dient der Förderung sowohl der begabten und leistungsfähigen, als auch der leistungsschwachen, ängstlichen und unmotivierten Schüler. Dabei sind jene Formen körperlicher Betätigung, die Gruppenarbeit, Kooperation und Integration aller Gruppenteilnehmer berücksichtigen, zu beachten.
Offener Unterricht in Bewegung und Sport kann sowohl in inhaltlich thematischer als auch in methodischer Hinsicht durchgeführt werden.
Einer Verbesserung des Schwimmkönnens bzw. dem (wenn notwendig) Erlernen des Schwimmens kommt im Hinblick auf die lebenserhaltende und lebensrettende Funktion dieser Fertigkeit besondere Bedeutung zu.
Als eine mögliche Motivation zum sportlichen Handeln sind - insbesondere in Schulen mit besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung - Wettkämpfe und Wettspiele (innerhalb der Klasse, des Jahrgangs, innerhalb der Schule und auch gegen andere Schulen, . . .) sowie der Erwerb von Leistungsabzeichen zu fördern.
Als Übungsanreiz bzw. als Leistungskontrolle eignen sich sachgerechte und jugendadäquate, einfache und kombinierte sportmotorische Tests, die auch als ergänzende Beurteilungshilfen herangezogen werden können.
In Schulen mit besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung sind bei der Durchführung der Eignungsprüfung allgemeinmotorische Beurteilungskriterien heranzuziehen. Aufbauend auf den Lernzielen sind schuleigene, für alle Lehrer verbindliche Beurteilungskriterien für die einzelnen Übungsbereiche auszuarbeiten. Außergewöhnliche Leistungen auch in einer nicht an der betreffenden Schule unterrichteten Sportart sind bei der Beurteilung zu berücksichtigen, wobei aber ein Mindestmaß an sportlicher Vielseitigkeit gewährleistet bleiben muß. 


Stundentafel

 

Pflichtgegenstände 5. Klasse  6. Klasse  7. Klasse  8. Klasse 
Religion 2 2  2  2 
Deutsch  4  3  3  3 
Englisch 4  3   3  3 
Französisch / Latein  4  3   3  3 
Geschichte und Sozialkunde 1 2 2 2
Geografie und Wirtschaftskunde 2 1 2 2 
Mathematik 4  3  3  3 
Biologie und Umweltkunde  2  3  -  2 
Chemie -  -  2  2 
Physik -  3  3  2
Psychologie und Philosophie - -  2  2 
Informatik  2  -  -  - 
Musikerziehung / Bildnerische Erziehung  2 2  -  - 
Bewegung und Sport 7  7  7  5 
Sportkunde 1 1  2  2 
Summe der Pfichgegenstände  35 33  34  34 
Wahlpflichtgegenstände - 2  2  2Â